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Gemäß § 18 Abs. 1 Zi. 10 FAGG besteht beim Erwerb der vertragsgegenständlichen Tickets grundsätzlich kein Rücktrittsrecht.
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Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit einem gültigen, personalisierten Ticket erlaubt und daher ist, bei Verlangen, ein berechtigter amtlicher Ausweis vorzulegen. Bei ermäßigten Tickets ist ein zur entsprechenden Ermäßigung berechtigender amtlicher Ausweis mitzuführen und vorzulegen. Beim Vorlegen des Tickets, bekommt der Teilnehmer der Veranstaltung ein Band ausgehändigt. Dieses Band ist auch auf dem Veranstaltungsgelände jederzeit dem Betreiber des Veranstaltungsgeländes, dem Veranstalter oder einem von ihnen Beauftragten auf Verlangen vorzulegen.
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Offensichtlich alkoholisierte, unter Drogeneinfluss stehende, vermummte Personen, Personen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert oder des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden.• Das Mitbringen von Gegenständen wie insbesondere Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen zur Veranstaltung ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände.
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Rechteeinräumung/-hinweis:Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich bereit, dass das mit Ihnen entstandene Bild- und Tonmaterial ohne Einschränkung veröffentlicht sowie auf Bild- und Schallträger jeder Art festgehalten werden darf. Diese Bild- und Schallträger können vervielfältigt und verbreitet, vermietet und verliehen und in jedem derzeitigen und zukünftigen technischen Verfahren gesendet, im Internet zur Verfügung gestellt, öffentlich wiedergegeben und vorgeführt wie auch in jeder Art audiovisuell verwertet werden. Von dieser Rechtseinräumung ist auch die kommerzielle Verwertung der hergestellten Ton- und/oder Bildaufnahmen sowie die Weitergabe an Dritte umfasst.Außerdem erklären Sie sich einverstanden, keine Ansprüche wegen der Veröffentlichung der entstandenen Bild- und Tonaufnahmen gegen die Russmedia Digital GmbH oder sonstige Dritte zu erheben.
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Minderjährige Personen können an der Veranstaltung ausschließlich mit vorheriger Einwilligung der gesetzlichen Vertreter an der Veranstaltung teilnehmen, wobei das Wiener Jugendschutzgesetz 2002 zu beachten ist.